Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0 Kitesurf- & Snowkite-Kurse/ Materialvermietung

1.1 Teilnehmerkreis / Mieterkreis
Teilnahmeberechtigt/Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurf-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Voraussetzung für die Snowkite-Kurse ist der sichere Umgang mit Ski oder Snowboard.

Der Teilnehmer hat vor Kursbeginn seine Haftpflichtversicherung und ggfs. seine Krankenversicherung über die Teilnahme an dem Kitesurfkurs informiert und eine Bestätigung erhalten, dass diese im Schadensfall die entstehenden Leistungen übernehmen.

1.2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Kitesurf-/ Snowkite-Kursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss eines Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksam­keit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Zur Voranmeldung ist eine Anzahlung für den gewünschten Kurs/das gewünschte Material von 60 Euro auf unten genanntes Konto zu überweisen. Der Rest­betrag muss vor Kursbeginn/Mietbeginn bar gezahlt oder auf unser Konto überwiesen werden.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 60 Euro einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/Ersatzmieter gestellt wird und innerhalb des lauf­enden Kalenderjahres bei einem späteren Kurs/einer späteren Miete wieder angerechnet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der 7 Tagesfrist sind weitere 50% der Kurskosten/Mietkosten fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer/Ersatzmieter gestellt wird.

Im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus behält sich die KITESCHULE FLY-A-KITE das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück­zutreten. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

1.3 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer/Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

1.4 Sicherheit / Durchführungsbestimmungen

Den Anweisungen der Kitesurflehrer der KITESCHULE FLY-A-KITE sind Folge zu leisten. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

1.5 Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Kitesurf-Ausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Kitesurf-Ausrüstung vor Nutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, selbst- und fremdverursachte Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

1.6 Haftung

Die Teilnahme an Kitesurf-/ Snowkitekursen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die KITESCHULE FLY-A-KITE haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung.

Die Teilnehmer an Kitekursen sind für verursachte Schäden an Dritten haftpflichtversichert; Personenschäden 3,0 Millionen Euro, Sachschäden 3,0 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die Kitesurf-/ Snowkite-Ausrüstung wie sein Eigentum zu behandeln. Für selbst­verschuldete Schäden (ein­schließlich Ausfall- und Folgeschäden) an der Kitesurf-/ Snowkite-Ausrüstung und Aus­rüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung über­nommen.

1.7 Zusätzliche Mietbedingungen

Mietberechtigt sind nur ehemalige Schüler der KITESCHULE FLY-A-KITE und Inhaber von gültigen Kitesurf-/ Snowkite-Lizenzen (z.B. VDWS, KSA, IKO).

Die KITESCHULE FLY-A-KITE ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurf-/ Snowkite-Ausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe der Kitesurf-/ Snowkite-Ausrüstung eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Bescheinigung, mangelnde Beherrschung des Kites, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich des sicheren Umgangs mit dem Kitematerial herausstellt oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen.

Zu Beginn der Vermietung hat der Mieter beim Vermieter eine Kaution von 100 Euro in bar oder den Personalausweis zu hinterlegen. Der Vermieter ist im Schadensfall berechtigt, aus der Kaution die Kosten für:

  • die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft
  • Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind
  • Schäden und Verluste, die nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind

zu entnehmen.

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bei der Rückgabe (Prüfung des Zustands des Kitematerials und der Ausrüstungsgegenstände) zur Rückzahlung fällig.

2.0 Kiteshop

2.1 Bestellung

Die Bestellungen können per Email, Telefon oder Post erfolgen.

2.2 Preise, Lieferservice, Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer, zzgl. der etwaigen Kosten der Lieferung.

Die Lieferungen erfolgen ab Lager an die jeweilig angegebene Lieferadresse. Der Versand erfolgt i.d.R. mit DHL. Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschland, falls nichts anderes vereinbart: 6,90 Euro für Pakete bis 10 kg, 9,90 Euro für Pakete bis 20 kg, Boards erhalten extra einen Zuschlag von 20 Euro, Lieferung per Nachnahme zuzüglich 4 Euro.

Die Zahlung erfolgt in der von dir angegebenen Art und Weise: Bar, per Nachnahme oder Vorauszahlung durch Überweisung.

2.3 Fristen für Lieferungen, Eigentumsvorbehalt

Bei Bestellungen kommt der Kaufvertrag mit Auslieferung der Ware zustande. Je nach Liefer­situation sind Teillieferungen nach vorheriger Absprache möglich. Vorbehaltlich der Selbstbelieferung sorgen wir immer für eine schnelle Lieferung. Lieferzeitangaben sind stets unverbindlich.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KITESCHULE FLY-A-KITE.

2.4 Umtausch, Reklamationen, Rücksendungen

Alle bei der KITESCHULE FLY-A-KITE gekauften Artikel haben ein 14-tägiges Umtauschrecht. Das gilt auch für gebrauchte Artikel. Die Frist beginnt mit der Absendung ab Lager und endet mit der Rücksendung vom Kunden (Datum vom Poststempel). Das Umtauschrecht gilt nicht für Artikel, die im Kundenauftrag bzw. von privat verkauft werden. Bei Rückgabe der Ware wird der Kaufpreis in Form eines Gutscheins erstattet (Gültig­keit 3 Jahre, beginnend am Tage der Ausstellung). Es wird nur Ware zurückgenommen, welche sich in dem gleichen Zustand wie beim Kauf befindet. Vom Umtausch ausgeschlossen sind durch den Kunden verschmutzte bzw. beschädigte Neu- und Gebrauchtware.

Reklamationen sollten in jedem Fall vorher mit mir abgesprochen werden.

Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Die Versandkosten für Rücksendungen trägt in jedem Fall der Einsender.

2.5 Gewährleistung, Haftung

Mit dem Rechnungsdatum beginnt die Gewährleistungsfrist. Als Garantiebeleg gilt die Kaufrechnung.

Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen erfolgt nur durch Vorlage einer Kopie des Kaufbeleges sowie durch die vorherige Überprüfung der fehlerhaften Ware durch die KITESCHULE FLY-A-KITE. Verweigert der Käufer diese Überprüfung, werden wir von der Gewährleistung befreit.

Außerdem hat der Kunde Ansprüche gegenüber den Produktherstellern (Herstellergarantien).

3.0 Übergreifende Bestimmungen

3.1 Datenschutz

Die KITESCHULE FLY-A-KITE sichert zu, dass erhaltene Kundendaten stets vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe erfolgt nur an direkt mit der Auftragsabwicklung verbundene Unternehmen, z.B. Paketdienst.

Alle Kundenkontakte werden in dem Verteiler des FLY-A-KITE Newsletters aufgenommen. Wenn dieser Kontakt gelöscht werden soll, bitte Mail mit der entsprechenden Email Adresse an info@fly-a-kite.de.

3.2 Gerichtsstand, Rechtsordnung

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zittau. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.3 Vertragspartner

KITESCHULE FLY-A-KITE
Inhaber Daniel Theurich
Weinauallee 9
02763 Zittau

St.-Nr.: 208/281/01650
USt.-ID: DE 238656617

Erreichbar unter:
Telefon: +49(0)38391/760880 (Sommer)
Handy: +49(0)1525/1088585
Email: info@fly-a-kite.de

3.4 Urheberrecht, Schlussbestimmungen

Sämtliche Texte, Bilder, Dateien etc. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht weiterverwendet werden, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung durch die KITESCHULE FLY-A-KITE vor. Bei Nichteinhaltung werden ohne vorherige Ermahn­ung rechtliche Schritte gegen den Verwender eingeleitet.

Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so sind die Vertragsparteien verpflichten, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge.