Allgemeine Geschäftsbedingungen Kiteschule FLY-A-KITE
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote der Kiteschule FLY-A-KITE, FLY-A-KITE, Inhaber Daniel Theurich, nachfolgend FLY-A-KITE genannt
Teil A: Kitesurf-/ Stand Up-Paddelkurse und Materialvermietung
Teil B: Kiteshop
Es gelten ausschließlich die AGB der Kiteschule FLY-A-KITE. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden (Teilnehmer/Mieter) haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
A. AGB Kitesurf-/Stand Up-Paddelkurse und Materialvermietung
§ 1 Vertragsschluss
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- Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs/ der Anmietung von Material kommt erst mit der beiderseitigen Bestätigung auf dem vom Kunden vorausgefüllten Anmeldeformular in Textform zustande.
- Voranmeldungen per E-Mail/Telefon o. ä. haben nur unverbindlichen Charakter. Die Kiteschule FLY-A-KITE behält sich vor, trotz Voranmeldung bei ungünstigen Witterungs- und/oder Windbedingungen von einem Vertragsschluss abzusehen. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen und nachzuweisen.
- Bei einer telefonischen Voranmeldung oder per E-Mai wird der Kunde gebeten, telefonisch mit einem Vorlauf von 24 Stunden abzusagen, wenn er den Kurs nicht wahrnehmen möchte.
- Bei Kursangeboten werden nach Kursbeginn die weiteren Kurstermine in Abhängigkeit von den Witterungs- und Windbedingungen flexibel zwischen den Parteien mündlich bzw. per WhatsApp oder E-Mail abgestimmt. Dieser Art der Kommunikation stimmt der Kunde zu. Witterungsbedingte Änderungen und Anpassungen sind möglich. Hierauf hat sich der Kunde einzustellen.
- Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bezüglich der Verträge über die Teilnahme an Kursen/Anmietung von Ausrüstung kein Recht zum Widerruf des Vertrages besteht.
§ 2 Kursgebühren, Miete, Bezahlung
Die Kursgebühren und die zu zahlende Miete richten sich nach der bei Abschluß des Vertrages aktuellen Preisliste von FLY-A-KITE die auf der Internetseite veröffentlicht ist. Abweichungen sind nur wirksam, wenn diese in Textform vereinbart wurden.
§ 3 Rücktrittsrecht/Recht zur außerordentlichen Kündigung
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- Beiden Parteien steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn es die Witterungsbedingungen nicht zulassen, dass der gebuchte Kurs innerhalb des vereinbarten Zeitraums durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird dem Kunden das auf die entfallenen Kursbestandteile entfallene Entgelt anteilig erstattet. Gemietetes Material kann jederzeit zurückgegeben werden. Die zu zahlende Miete bemisst sich dann nach dem Zeitraum der tatsächlichen Anmietung bis zur vollständigen Rückgabe.
- Sollte der Kunde gegen seine Verpflichtungen, insbesondere zur Befolgung der Verhaltensregeln bzw. vertragsgemäßen Nutzung und Verwendung des Mietmaterials in schwerwiegender Weise verstoßen, steht der Kiteschule das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. In diesem Fall ist das gemietete/überlassene Material unverzüglich in vertragsgemäßem Zustand herauszugeben.
§ 4 Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen/Materialanmietung
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- Kitesurfen ist eine anspruchsvolle sportliche Aktivität, bei denen Unfälle und Verletzungen geschehen können. Die Teilnahme an Kursen/Anmietung von Material durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er im Falle von Unfällen und Verletzungen ausreichend kranken- und unfallversichert ist. Die Kiteschule FLY-A-KITE verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die Kursteilnehmer/Schüler (nicht Mieter!) im Falle der Verletzung von Dritten absichert. Die eigene Haftung des Kursteilnehmers besteht jedoch unabhängig hiervon. Es wird daher empfohlen, dass der Teilnehmer/Mieter auch über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt, die das Risiko des Kitesurfens (auch Schäden Dritter) einschließt.
- Teilnahmeberechtigt/mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kursangeboten ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
- Eine Materialvermietung erfolgt nur an ehemalige Schüler der Kiteschule FLY-A-KITE bzw. Inhaber von gültigen Kitesurflizenzen (z. B. VDWS, IKO).
- Die Kiteschule FLY-A-KITE ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurf-Ausrüstung zu verweigern bzw. diese zurückzufordern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe der Kitesurf-/Snowkite-Ausrüstung eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Bescheinigung, mangelnde Beherrschung des Kites, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich des sicheren Umgangs mit dem Kitematerial herausstellt oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter die sofortige Herausgabe des Mietmaterials verlangen.
§ 5 Pflichten des Teilnehmers/Mieters
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- Den Anweisungen der Kitesurflehrer der Kiteschule FLY-A-KITE sind Folge zu leisten. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Bei Kursen und Anmietungen von Kitematerial wird das Tragen von Helmen empfohlen. Der Teilnehmer/Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Er ist verpflichtet, die Kiteschule darauf hinzuweisen, wenn sich während der Benutzung/Anmietung von Kitematerial Schäden oder Fehlfunktionen zeigen. Der Kunde/Mieter verpflichtet sich, die Kitesurf-Ausrüstung wie sein Eigentum zu behandeln. Für selbst verschuldete Schäden (einschl. Ausfall- und Folgeschäden) an der Kitesurf-Ausrüstung und Ausrüstungsteilen haften der Teilnehmer/Mieter persönlich und unbeschränkt. Er hat die Möglichkeit, sich gegen solche Schäden durch den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung (Safety-Tool des VDWS) zu versichern. Dies wird von der Kiteschule FLY-A-KITE empfohlen.
- Eine Weitergabe der Mietsache an Dritte ist dem Kunden/Mieter ausdrücklich untersagt. Die übergebene Ausrüstung darf nur zum vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden Die Kite-Ausrüstung ist pünktlich zurückzugeben. Meteorologische Ereignisse und Witterungsbedingungen sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Der Teilnehmer/Mieter wird übergebenes Material unverzüglich nach der Übergabe auf einen vertragsgemäßen Zustand prüfen und etwaige Beanstandungen der Kiteschule sofort mitteilen.
§ 6 Pflichten der Kiteschule
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- Die Kiteschule FLY-A-KITE haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Kitelehrer, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung. Die Kiteschule wird sich nach besten Kräften bemühen, dass das jeweilige Kursziel erreicht wird. Ein Anspruch hierauf jedoch besteht nicht.
- Da es sich bei den Kite-Spots (Uferbereich, Wasserfläche) um natürliche Bereiche handelt, trifft die Kiteschule FLY-A-KITE insofern keine Verkehrssicherungspflicht. Die Benutzung erfolgt daher durch den Teilnehmer/Mieter auf eigene Gefahr, der sich auf die Besonderheiten des Spots einzustellen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass sich unterhalb der Wasseroberfläche Hindernisse (wie Steine etc.) befinden können. Das Tragen eines Helmes wird daher empfohlen. Für Wertsachen, Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist über die Kiteschule weder kranken-, unfall- noch haftpflichtversichert. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, die FLY-A-KITE davon in Kenntnis zu setzen, wenn ihn Sicherheitsregeln, insbesondere Vorfahrtsregeln nicht bzw. nicht ausreichend bekannt sind. Bei unzureichenden Fähigkeiten empfiehlt die Kiteschule statt der Anmietung von Material auf das Kursangebot zurückzugreifen. Eine Überlassung von Material an Dritte ist nicht gestattet.
B. Kiteshop
Es besteht die Möglichkeit, über die Kiteschule neue, oder aber auch gebrauchtes Kite-Equipment zu erwerben. Die nachfolgenden Regelungen beanspruchen für den Erwerb neuer und gebrauchter Kite-Ausrüstung von FLY-A-KITE Geltung.
§ 1 Vertragsschluß
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- Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Annahme durch die Kiteschule zustande, wobei für die Annahme jedenfalls Textform (per WhatsApp, E-Mail etc.) erforderlich ist.
- Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 7 Kalendertagen gebunden.
§ 2 Preis, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
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- Der Preis richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis enthalten.
- Sollte bei dem Verkauf von Neuware die Ware nicht innerhalb angemessener Frist bzw. zu dem vereinbarten Preis nicht bei dem Lieferanten bezogen werden können, steht dem Verkäufer ein Recht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.
- Der Kunde hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu zahlen. Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto der Kiteschule erbracht. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kiteschule FLY-A-KITE. Nach einem etwaigen Rücktritt vom Vertrag ist dieses unverzüglich an die Kiteschule herauszugeben.
§ 3 Lieferung
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- Die Lieferzeit richtet sich nach der vertraglichen Abrede der Parteien, beträgt jedoch im Regelfall 2 Wochen.
- Erfüllungsort ist der Standort der Kiteschule FLY-A-KITE. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auch nach außerhalb versandt. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
§ 4 Haftung
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- Für den Verkauf von Neuware haftet die Kiteschule nach den gesetzlichen Bedingungen. Etwaige Garantien der Hersteller tritt FLY-A-KITE an den Kunden ab. Die Haftung für Mängel beträgt 2 Jahre. Der Kiteschule ist unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme ihres Lieferanten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen. Die Kiteschule hat im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung nur dafür einzustehen, dass die Ware mittlerer Art und Güte entspricht.
- Für den Verkauf gebrauchter Ausrüstungsgegenstände haftet die Kiteschule 1 Jahr nach Übergabe. Der vertragsgemäße Zustand der gebrauchten Ware wird im Vertrag geregelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gebrauchte Ware Gebrauchsspuren und auch leichte Schäden aufweisen kann. Diese begründen keine Mängelansprüche. Die Kiteschule stellt jedoch die Funktionsfähigkeit und Verwendbarkeit sicher. Sollte es sich bereits um reparierte Ausrüstungsgegenstände handeln, wird hierauf bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eingang bzw. Übergabe zu prüfen. Etwaige Reklamationen haben unverzüglich zu erfolgen.
- Wünscht der Kunde einen Versand nach außerhalb, erfolgt der Versand in der Regel mit DHL zu den gültigen Tarifen.